Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO) - Kombikurs (Teilzeit)
Bachelor Professional für kaufmännisches Management - Betriebswirtschaftliches Know-how und Management-Kompetenzen – für verantwortungsvolle Positionen in Handwerksbetrieben.
Das bieten wir Ihnen
Kurzinfo
Der Lehrgang geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (Bachelor Professional für kaufmännisches Management) ist die Fortbildung für die zukünftigen kaufmännischen Führungskräfte in Handwerksunternehmen. Als Schnittstelle zwischen Inhaber und Mitarbeitern, agieren Sie als rechte Hand und nehmen Führungsaufgaben im administrativen Bereich wahr. Die Fortbildung richtet sich hauptsächlich an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung wie Kaufleute für Büromanagement.
Zusätzlich angesprochen sind aufstrebende Führungskräfte sowie leitende Angestellte im technisch-gewerblichen Sektor.
Der geprüfte kaufmännische Fachwirt (HWO) ist eine bundeseinheitliche Fortbildung und ist laut deutschem Qualifikationsrahmen (in DQR-Stufe 6) gleichwertig mit einem Bachelor Abschluss eingestuft. Absolventen ohne Abitur erhalten mit diesem Abschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Lehrgangsinhalt
Der Lehrstoff gliedert sich in fünf Handlungsbereiche mit insgesamt 21 + 4 Lernmodulen (483 + 86 Unterrichtseinheiten)
Handlungsbereich 1:
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren
Handlungsbereich 2:
- Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Handlungsbereich 3:
- Betriebliches Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung und Investition
Handlungsbereich 4:
- Personalwesen gestalten und Personal führen
Handlungsbereich 0:
- AEVO (Ausbilderschein)
Prüfungen
- Für die Handlungsbereiche 1-4 absolvieren Sie drei schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Präsentation mit Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Die Prüfung für den Handlungsbereich 0 (AEVO) umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung mit anschließendem Fachgespräch.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes
nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis,
3. den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung
nach der Handwerksordnung und zur Geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der
Handwerksordnung,
4. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk
oder einem handwerksähnlichen Gewerbe,
5. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum
Industriemeister oder zur Industriemeisterin oder zu einem Fachmeister oder zu einer Fachmeisterin oder
einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin,
6. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung
und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
mindestens zweijährige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss jeweils wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Telefon +49 69 97172-328
binder@hwk-rhein-main.de
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